Allgemeine Vertragsbedingungen (Stand 2024)
Allgemeine Vertragsbedingungen (Stand 2022)
1. Abschluss des Mietvertrages
Die durch den Kunden erfolgte Buchung stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar.
Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die Anzahlung von 200 € zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf das Konto: IBAN DE78 2805 0100 0001 0089 03 BIC BRLADE21LZO zu überweisen.
Bei einer kurzfristigen Buchung – weniger als 30 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Der Vermieter ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. In diesem Fall ist der Vermieter zu einer anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt und wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
3. Bereitstellung des Ferienobjektes:
Das gebuchte Ferienobjekt steht dem Kunden am Anreisetag spätestens um 15h zur Verfügung. Der Schlüssel befindet sich im Schlüsseltresor.
Der Kunde erhält den Schlüsselcode bei Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner einen Tag vor Anreise (s. Schreiben bei der Buchungsbestätigung).
Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 9:30 Uhr besenrein zu verlassen.
4. Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter:
a) Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Fall der Textform.
b) Im Falle des Rücktritts ist der Vermieter berechtigt vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadenersatzbeträge zu leisten sind:
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
Ab Buchung bis zum 91. Tag vor Reisebeginn sind 10%, mindestens jedoch 50,- EUR zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringen Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Vom 90.-61. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 30% zu zahlen.
Vom 60.-35. Tag vor Buchungszeitraum sind 50% zu zahlen
Ab dem 34. Tag vor dem Buchungszeitraum sowie bei Nichtanreise sind 80% des Mietpreises zu zahlen.
Gelingt dem Vermieter das Objekt ab dem 90 Tag vor Belegungsbeginn zum gleichen Preis zu anderweitig zu belegen, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR berechnet.
Sofern die Belegung des Objektes nur mit einem reduzierten Preis vermietet werden kann (z.B. Last Minute Angebot) so sind der Differenzbetrag zum ursprünglichen Preis sowie die Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR zu tragen.
Der Schadensersatz ist mit Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig.
Der Kunde ist berechtigt dem Vermieter nachzuweisen, dass der Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
5. Kündigung und Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.
Bei einer außerordentlichen Kündigung behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden.
6. Obliegenheit des Mieters
a) Das Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Mitteilung. Die angegeben maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
b) Die Kurabgaben sind in der Reisekostenabrechnung gesondert aufgeführt und mit der Restzahlung 30 Tage vor Anreise zu leisten.
c) Werden Personen nach dem 15. Tag vor Anreise nachgemeldet, so ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Aufwandspauschale von 5,- pro Kurkarte zu erheben.
d) Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mitgebracht werden. Dies muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die mitgebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der Halter/Gast.
e) Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o.ä. auf dem Grundstück ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen Nutzern pfleglich z u behandeln.
f) Das Laden von Elektroautos am Ferienobjekt über den Hausanschluss ist nicht erlaubt und kann zu sofortiger Kündigung führen.
7. Leistungsstörungen/Haftungen:
a) Mängel am Mietobjekt sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind dem Vermieter während des Aufenthaltes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit zumutbar ist dem Vermieter die Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
b) Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch den Vermieter möglich gewesen wäre.
c) Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu haten.
d) Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder sonstigen Einrichtungen.
e) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Mitbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des PKW auf dem Parkplatz, Carport oder in der Garage erfolgt auf eigene Gefahr.
f) Internetverbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Gast verpflichtet sich den Internetzugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material zu nutzen.
Der Kunde stellt den Eigentümer von allen Ansprüchen und Schaden Dritter frei, welche auf rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs zurückzuführen sind.